Rechtsprechung
RG, 07.10.1921 - II 169/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Inwiefern ist der mit der Geschäftsführung beauftragte Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Rechte befugt, gegen den ausgesprochenen Willen eines der übrigen Gesellschafter Rechtshandlungen vorzunehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 410
Wird zitiert von ...
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01
Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede
Zu diesen Geschäften gehören bei einer GbR --anders als bei Personenhandelsgesellschaften-- nicht nur solche Geschäfte, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt, sondern alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, auch ungewöhnlicher Art (ganz herrschende Meinung, vgl. Reichsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1921 II 169/61, RGZ 102, 410, 412, und Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., Vor § 709 Rz. 1, m.w.N.;… Ulmer in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch --MünchKomm--, 3. Aufl., § 709 Rz. 24, m.w.N.), soweit sie nicht zu einer Änderung des Bestandes oder der Organisation der Gesellschaft führen (sog. Grundlagengeschäfte;… ebenfalls ganz herrschende Meinung, vgl. u.a. Palandt/Sprau, a.a.O., § 705 Rz. 15 bis 17, m.w.N.;… Ulmer in MünchKomm, § 709 Rz. 10, m.w.N.;… Westermann, Handbuch der Personengesellschaften, I. Teil, Gesellschaftsrecht, Rz. 363, 366).